Die wichtigsten Punkte der Besichtigung und ihre Ergebnisse: Geschwindigkeitsbeschränkung Heiligenbergerstr. Aufgrund der gut ausgebauten Straßen mit Abbiegespur abgelehnt. Dichtenhausen Bushaltestelle. Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Überholverbot wird nach eingehender Ortsbesichtigung durch Polizei und Straßenbauamt als nicht erforderlich abgelehnt. Alte Mühle Waldbeuren absolutes Halteverbot Fussgängerüberweg Burgweiler. Der Schulweg wurde bereits mit Hilfe von Absperrungen angelegt. Zusätzlich sollen größere Hinweisschilder vor und nach dem Überweg angebracht werden.
Hahnennest-Waldbeuren Geschwindigkeitsbeschränkung Kreuzungsbereich. 70 km/h. Antrag wurde vom Straßenbauamt abgelehnt. Begründung unauffälliges Unfallaufkommen. Unterweiler-Oberweiler Tonnagenbeschränkung kann wegfallen Fußgängerüberweg Hohenzollernstrasse. Die Pflasterflächen sind mittlerweile ausgetauscht und durch Asphalt ersetzt. Ein Fußgängerüberweg müsste gemäß der StVO 50 m von der Kreuzung entfernt angebracht sein und wäre damit nicht sinnvoll. Schule Bushaltestelle-Karpfenweg schließen. Im Haltestellenbereich wird von Lehrern beobachtet, dass trotz der Verkehrsbeschränkung häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Vor Ort wurden keine neuen Lösungsmöglichkeiten als sinnvoll erachtet. 30-er Zone Bachstrasse. Die Ausweisung von 30-er Zonen liegt seit neuestem in Gemeindehand. 30-er Zone Levertsweiler Weinberg. Habsthal Einmündung Überholverbot. Durch die Einmündung ergibt sich bei Überholmanövern eine Gefahrensituation. Vom Straßenbauamt werden keine Änderungen der momentanen Situation unterstützt. Sigmaringerstraße. Hinweis "50" auf Fahrbahn wird unterstützt. Strasse an der Ostrach. Freigabe für Verkehr. Nach Anfrage beim Umweltschutzamt sind in diesem Bereich keine Beschränkungen für Gefahrguttransporte nötig. Fazit: Wenn das Straßenbauamt keinen Bedarf erkennen kann, darf die Gemeinde ohne Zustimmung nicht tätig werden. Leider hat sich ein Problem, das wir selbst beseitigen könnten nicht gebessert. Deshalb heute nochmals ein Appell an uns Alle: Entlang der Hauptstraße vor den Geschäften darf nicht geparkt werden – ab und zu werden auch Strafzettel verteilt. Ausreichend Parkplätze stehen in der unmittelbaren Nachbarschaft zur Verfügung (Kirchplatz, Parkplätze vor den umliegenden Einzelhandelsgeschäften, Parkbuchten entlang der Hohenzollernstraße). Für Mütter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Leuten mit Einkaufswagen ist – wenn die Gehwege beparkt sind - kein Durchkommen mehr. Zudem wird die Einsicht auf den Zebrastreifen durch die parkenden Fahrzeuge erschwert. Bestimmt fällt Ihnen in Ihrem Umfeld noch der ein oder andere Missstand auf. Sprechen sie doch einfach die Leute mal an. Wenn Sie noch Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. |