Ökokonto PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Sabine Essl   
Freitag, 21. November 2008 um 14:03

Im Baurecht besteht die Grundlage, dass bei einer Flächenversiegelung Ausgleichsmassnahmen erfolgen müssen. Das Ökokonto ist ein Instrument für die Bevorratung und Verwaltung von Massnahmen zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Flächen. Die Massnahmen können unabhängig von baulichen Eingriffen ausgeführt werden und zu einem späteren Zeitpunkt als Ausgleichs- oder Ersatzmassnahme für Projekte herangezogen werden. Es muss also kein Ausgleich an Ort und Stelle und zum gleichen Zeitpunkt erfolgen.

Die UL hat seit Jahren die Erstellung eines Ökokontos angemahnt, um kosteneffizienter arbeiten zu können und nicht im Fall einer Bebauung überstürzt nach geeigneten Massnahmen suchen zu müssen. 

Als ökologische Aufwertung gelten Pflanzungen von Feldgehölzen, Hecken, Streuobstbeständen, die Anlage von Wasserlebensräumen oder auch Extensivierungsmassnahmen. Je nach Massnahme ist eine bestimmte Punktezahl zur Bewertung festgelegt.

Im Ostracher Bereich ist nun die Schaffung eines

  • Auenstillgewässers auf der Gemarkung Eschendorf
  • der Rückbau von Bachsohlschalen beim Mühlbach (auch Eschendorf)
  • und Extensivierungsmassnahmen einer landwirtschaftlichen Fläche im Bereich der Kiesgrube Magenbuch geplant.

Zwei weitere Massnahmen

  • die Teilöffnung des Reichenbachs in Magenbuch und
  • die Leiteinrichtung als Krötenschutz im Bereich des Lausheimer Weiher

werden bereits realisiert und nach der Fertigstellung eingebucht.

In einer Gemeinderatssiztung am 10.11.1008 wurde die Einrichtung eines Ökokontos und auch diese Massnahmen beschlossen.

 

Haben Sie Ideen und Vorschläge zum Ökokonto - wir freuen uns über Ihre Anregungen

Aktualisiert ( Mittwoch, 26. November 2008 um 10:06 )