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Anhebung Grundsteuern PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 06. April 2008 um 13:35

Die Haushaltsberatungen im Gemeinderat sind vorbei und es wurde in der Presse darüber berichtet. Es ist uns ein Anliegen noch weitere Informationen an Sie weiterzugeben:

 

Die Anhebung Steuern - Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer - war zwingend notwendig. Und zwar nicht, um eine angespannte Haushaltslage zu kompensieren, sondern durch eine Änderung der Kriterien, die zur Gewährung von Mitteln aus dem so genannten „Ausgleichsstock“ notwendig sind. Mithilfe dieser Mittel soll es finanzschwachen Gemeinden ermöglicht werden, weit reichende Investitionen zu tätigen. Die zuständigen Stellen sehen es nicht als gerecht an, Ausgleichstockmittel den Gemeinden zu gewähren, die ihre eigenen Einnahmen – sprich die Steuern – unter dem Durchschnitt halten. Die Steuereinnahmen in Ostrach decken immerhin über 20% der Gesamteinnahmen des Gemeindehaushaltes ab. Als Kriterium für Zuwendung von Zuschüssen gilt die Ansicht, dass die Gemeinden vorrangig erst alle eigenen Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpfen sollen. Ansonsten wird bei Zuteilung der Ausgleichstockmittel die Höhe der Beträge, die aus Steuereinnahmen hätten erzielt werden können, abgezogen. Die Gemeinde – und damit wir Alle – wären doppelt gestraft. Zum Einen hätte die Gemeinde geringere Einnahmen, zum Zweiten wäre die Zuweisung von Zuschüssen für notwendige Investitionen geringer. Außerdem muss man bedenken, dass die Gemeinden nach wie vor einen großen Anteil an Investitionen auf dem Bausektor haben. Können Investitionen getätigt werden, bedeutet dies auch eine Stärkung der Gewerbetreibenden.

Seit 1996 wurden folgende Maßnahmen mit „Ausgleichstockmitteln“ gefördert:

Ostrachtalschule, Realschule, Kindergarten Buchbühl, Rathaus, Mehrzweckhalle Burgweiler, Dorfgemeinschaftshäuser Jettkofen, Magenbuch, Wangen, Aussegnungshalle und die Entlastungsstraße.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.