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Jede Gemeinde sollte einen Flächennutzungsplan erstellen in der die Gemeinde – wie der Name schon sagt – die Nutzung der Flächen festlegt. Sie kann also von vornherein bestimmen, welche Flächen für Landwirtschaft, Forst, Kiesabbau ... zur Verfügung stehen sollen. Der Flächennutzungsplan wird für die Dauer der nächsten 15 Jahre aufgestellt. Flächen, die bereits in den detaillierten Teilregionalplänen, z.B. Kiesabbaufläche, Flächen zur Erstellung von Windkrafträdern ... ausgewiesen sind, werden in den Flächennutzungsplan eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan ist vor dem Verwaltungsgericht aussagekräftig. Flächen die nicht überarbeitet wurden, stellen sogenannte "weisse Flächen" dar. Auf ihnen ist dann vieles möglich - Kiesabbau, das Erstellen von Windrädern .... - worauf dann die Gemeinde wenig oder gar keinen Einfluss mehr nehmen kann. In den vergangenen Jahren stellte die UL mehrere Anträge endlich die sogenannten „weißen Flächen“ zu überarbeiten. In der Sitzung vom 17.09.01 wurde die Ausarbeitung in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt mehrheitlich beschlossen. Auf einer Klausurtagung des Gemeinderates im Frühjahr 2008 wurde ausführlich zum Flächennutzungsplan getagt, die Verwaltung ist mit der Ausarbeitung beschäftigt. Wir begrüssen dies sehr. Im März diesen Jahres haben wir nach der Klausurtagung ein UL-Info zu diesem Thema veranstaltet. Es ist uns wichtig die Bürger bei Entscheidungen, die die Zukunft Ostrachs entscheidend prägen zu beteiligen. Vorraussetzung zur Aufstellung ist unserer Ansicht nach, sich über die zukünftigen Ziele der Entwicklung Ostrachs klar zu werden. Der Flächennutzungsplan ist für uns eines der Instrumente, um unsere angestrebten Ziele zu erreichen: - eine moderne innovative Gemeinde
- Arbeitsplätze am Wohnort
- ein gesundes Zusammenspiel von Tourismus, Natur, Landwirtschaft und Bürgerschaft
- die Stärkung der sogenannten "weichen Standortfaktoren" wie Schule, Kinderbetreuung, Integration, Vereinsleben, Kultur und Jugend.
Im Bereich der Flächenausweisung für Baugebiete muss der demografischen Entwicklung, das heisst dem Rückgang der Bevölkerungszahlen, Rechnung getragen werden. In Ihrer Überlegung inbezug auf die Ausweisung von sogenannten Sonderflächen bezieht die Ul auch die Flächenphotovoltaikanlagen ein. Im Bereich der Gewerbeflächenausweisung muss unserer Ansicht nach verstärkt auf touristische Nutzungen Rücksicht genommen werden. Diskutieren Sie mit, bringen Sie sich für ein l(i)ebenswertes Ostrach ein, entweder über Mail oder den persönlichen Kontakt. Wir freuen uns über Ihre Anregungen.
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