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Mittwoch, 30. Juni 2004 um 12:58
Am 30. Juni 2004 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Reform der Verwaltungsstruktur, zur Justizreform und zur Stärkung des kommunalen Handlungsspielraums verabschiedet. Das Ziel ist, eine fortschrittliche, effektive und bürgerfreundliche Verwaltung zu schaffen. Durch das Zusammenlegen verschiedener Behörden soll die Arbeit transparenter und fachübergreifend besser vernetzbar werden. Die finanzielle Auswirkung ist, dass durch die Eingliederung der einzelnen Behörden die Land- und Stadtkreise höhere Personal- und Sachkosten haben werden. Als Ausgleich sind pauschale Zuweisungen vorgesehen. Es wird dennoch befürchtet, daß sich aufgrund dieser Tatsache die Kreisumlage weiter erhöhen wird.
 

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