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Sonntag, 06. April 2008 um 13:04
  • alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Der Gemeinderat kann damit nur gemeinsam tätig werden.
  • Entscheidungen werden in Sitzungen getroffen
  • die Sitzungen müssen vom Bürgermeister ordnungsgemäß einberufen werden (schriftliche Einladung, Beratungsunterlagen, angemessene Einladungsfrist,
  • bei öffentlichen Sitzungen Bekanntgabe von Zeit, Ort, Tagesordnung an die Bürger
  • das Gremium muss beschlußfähig sein
  • Die Leitung erfolgt durch den Bürgermeister oder einen seiner Stellvertreter
  • die Sitzung muss öffentlich sein, außer es sind Voraussetzungen gegeben, die den Ausschluß der Öffentlichkeit vorsehen (z.B. bei Interessen Einzelner privat oder beruflich ...). Alle Angelegenheiten die nichtöffentlich behandelt werden unterliegen der Geheimhaltung, Beschlüsse müssen aber bekanntgegeben werden.
  • nur in der Tagesordnung angegebene Punkte können beraten werden. Auch wenn der Gemeinderat mit der Erweiterung der Tagesordnung einverstanden ist, kann sie nicht geändert werden, da die Öffentlichkeit nicht mehr vorab darüber informiert werden kann.
  • Zur Beratung bestimmter Fachthemen können sachkundige Bürger zur Beratung hinzugezogen werden (Architekten...), Zuhörer haben kein Rederecht
  • Bürgerfragestunde: hier wird Bürgern die Möglichkeit eingeräumt Fragen an den Gemeinderat zu richten.

Über die Sitzungen – öffentlich und nichtöffentlich – ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden, zwei Gemeinderäten und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.