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Sonntag, 06. April 2008 um 13:01

Gemeinden mit ihren Teilorten sollen eigenverantwortlich viele Bereiche des täglichen Lebens gestalten. Hierzu müssen ihr dann auch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Über Steuergesetze ist geregelt, welche Steuern dem Bund, Land und der Gemeinde zugute kommen. Zudem gibt es Bestimmungen, nach denen Bund und Land die Gemeinden an bestimmten Steuereinnahmen beteiligen müssen. Solche Finanzzuweisungen sind zum Beispiel der Ausgleichsstock und die Schlüsselzuweisungen. Dieser Geldsegen ist aber nicht nur positiv zu sehen, denn je stärker die Gemeinden darauf angewiesen sind, um so größer ist die Gefahr, dass die Entscheidungen auf kommunaler Ebene nach den Motto „Wer bezahlt, der bestimmt“ beeinflusst werden.

Regelmäßige Einnahmequellen:

  • eigene Steuern und Abgaben
  • Beteiligung an Gemeinschaftssteuern
  • Finanzzuweisungen des Landes
  • sonstige Einnahmen (Konzessionsabgaben, Erlöse aus Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken ....)
  • Kredite

Das hört sich alles ganz gut an – ist aber sehr komplex: Beispiel Erschließungsbeiträge. Sie werden vom Bürger oft als zu hoch angesehen. Man muss aber bedenken, dass die Gemeinde bei der Erschließung eines Bau- oder Gewerbegebietes erhebliche Vorleistungen zu tragen hat. Zusätzlich muss sie mindestens 10% der Erschließungskosten selbst tragen. Außerdem hat sie Folgeleistungen wie ausreichende Kindergarten-, Schulplätze, Spielplätze .....zu realisieren. Ein weiteres Problem stellt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung dar. Oft können im Falle einer Erschließung nur noch 30-50% über Beiträge finanziert werden. Der Restbetrag muss dann von allen Benutzern getragen werden. Die Gemeinde erhebt außerdem Benutzungsgebühren. Dabei kann aus sozialen Gründen nicht immer kostendeckend gearbeitet werden (z. B. Kindergarten). Im Bereich der Wasser- und Abwassergebühren kommt bei uns erschwerend hinzu, dass wir eine der flächengrößten Gemeinden sind. Die Kosten zur Erfüllung des notwendigen Standards liegen hier viel höher, als bei einer Stadt, weil unter anderem viel weitere Strecken zurückgelegt werden müssen. Um kostendeckend arbeiten zu können, erhöhen sich dann die Beiträge für den Endabnehmer.

Die Gemeinde hat aber ihrerseits auch Gelder - zum Beispiel an den Kreis - abzuführen. In vielen Bereichen überschneiden sich die Zuständigkeiten von Gemeinde und Kreis, sodass zur Aufgabenerfüllung auch hier eine Kostenbeteiligung stattfinden muss.

Wenn Sie noch Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Vielleicht bei einem unser nächsten Treffen? Die Termine und Treffpunkte können Sie dem Mitteilungsblatt entnehmen.

Aktualisiert ( Sonntag, 06. April 2008 um 13:03 )
 
 

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