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Kommunalpolitik
Gemeinde PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 06. April 2008 um 17:43

„Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates“
§ 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Der Staat soll also von unten nach oben aufgebaut werden. Die Verwaltung der Gemeinde beruht auf dem Prinzip der „Kommunalen Selbstverwaltung“. Dahinter steht der Gedanke, dass die Bürgerinnen und Bürger die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich mitgestalten sollen. Das ehrenamtliche Engagement über den eigenen Familienkreis hinaus ist für eine demokratische Gesellschaft unverzichtbar.

Aktualisiert ( Sonntag, 06. April 2008 um 18:44 )
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Gemeinderatsantrag PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 06. April 2008 um 13:07

Wir werden oft darauf angesprochen, wie man vorgehen soll, wenn man eine Eingabe in den Gemeinderat bringen möchte. Daher heute auf diesem Wege die Information:

Aktualisiert ( Sonntag, 06. April 2008 um 13:29 )
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Gemeinderat PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 06. April 2008 um 13:04
  • alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Der Gemeinderat kann damit nur gemeinsam tätig werden.
  • Entscheidungen werden in Sitzungen getroffen
  • die Sitzungen müssen vom Bürgermeister ordnungsgemäß einberufen werden (schriftliche Einladung, Beratungsunterlagen, angemessene Einladungsfrist,
  • bei öffentlichen Sitzungen Bekanntgabe von Zeit, Ort, Tagesordnung an die Bürger
  • das Gremium muss beschlußfähig sein
  • Die Leitung erfolgt durch den Bürgermeister oder einen seiner Stellvertreter
  • die Sitzung muss öffentlich sein, außer es sind Voraussetzungen gegeben, die den Ausschluß der Öffentlichkeit vorsehen (z.B. bei Interessen Einzelner privat oder beruflich ...). Alle Angelegenheiten die nichtöffentlich behandelt werden unterliegen der Geheimhaltung, Beschlüsse müssen aber bekanntgegeben werden.
  • nur in der Tagesordnung angegebene Punkte können beraten werden. Auch wenn der Gemeinderat mit der Erweiterung der Tagesordnung einverstanden ist, kann sie nicht geändert werden, da die Öffentlichkeit nicht mehr vorab darüber informiert werden kann.
  • Zur Beratung bestimmter Fachthemen können sachkundige Bürger zur Beratung hinzugezogen werden (Architekten...), Zuhörer haben kein Rederecht
  • Bürgerfragestunde: hier wird Bürgern die Möglichkeit eingeräumt Fragen an den Gemeinderat zu richten.

Über die Sitzungen – öffentlich und nichtöffentlich – ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden, zwei Gemeinderäten und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 
Finanzen PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 06. April 2008 um 13:01

Gemeinden mit ihren Teilorten sollen eigenverantwortlich viele Bereiche des täglichen Lebens gestalten. Hierzu müssen ihr dann auch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Über Steuergesetze ist geregelt, welche Steuern dem Bund, Land und der Gemeinde zugute kommen. Zudem gibt es Bestimmungen, nach denen Bund und Land die Gemeinden an bestimmten Steuereinnahmen beteiligen müssen. Solche Finanzzuweisungen sind zum Beispiel der Ausgleichsstock und die Schlüsselzuweisungen. Dieser Geldsegen ist aber nicht nur positiv zu sehen, denn je stärker die Gemeinden darauf angewiesen sind, um so größer ist die Gefahr, dass die Entscheidungen auf kommunaler Ebene nach den Motto „Wer bezahlt, der bestimmt“ beeinflusst werden.

Aktualisiert ( Sonntag, 06. April 2008 um 13:03 )
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Ortschaftsrat PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 06. April 2008 um 12:52

Aufgaben des Ortschaftsrats

Die Einwohner jeder Ortschaft wählen den Ortschaftsrat, der sich eigenverantwortlich für die Belange des Teilortes einsetzt. Die Wahl findet zusammen mit der Gemeinderatswahl statt. Lässt sich jemand für den Gemeinderat und für den Ortschaftsrat aufstellen, so kann es sein, dass er in beide Gremien gewählt wird. Der Ortschaftsrat gibt sich eine eigene Geschäftsordnung und hält danach seine Sitzungen ab. Es werden insbesondere Angelegenheiten beraten - und auch beschlossen -, die ausschließlich die Ortschaft betreffen. Handelt es sich um Angelegenheiten, die die Gemeinde und den Teilort betreffen - zum Beispiel beim Flächennutzungsplan - wird der Ortschaftsrat um seine Stellungnahme gebeten. Der Ortschaftsrat kann auch Anträge oder Vorschläge einbringen, die dann - entweder vom Bürgermeister oder vom Gemeinderat - behandelt werden müssen.

Aktualisiert ( Sonntag, 06. April 2008 um 12:57 )
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