Kiesabbau Wagenhart PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Sabine Essl   
Freitag, 21. November 2008 um 00:00

Zu Beginn der 90-er Jahre stellten wiederholt Ostracher Firmen Anträge zur Erweiterung ihrer Kiesabbauflächen. Die UL konnte damals gemeinsam mit dem Gemeinderat erreichen, dass alle kiesabbauenden Firmen ein Gesamtkonzept vorlegen mussten. Man erhoffte sich, anhand eines gemeinsamen Antrages die Auswirkungen bezüglich Grundwasserschutz, Zersiedelung der Fläche, Verkehrsaufkommen ... besser beurteilen zu können. Aufgrund der Größe des Vorhabens war ein Raumordnungsverfahren erforderlich, in dem das zuständige Regierungspräsidium beurteilt, ob sich das geplante Vorhaben in bereits festgelegte Konzepte und Planungen integrieren lässt.

Die Größe wird bei 213 ha Gesamtfläche liegen, vom Abbau direkt beansprucht werden 148 ha sein. Der zentrale Bereich liegt entlang dem Gemeindeverbindungsweg Tafertsweiler- Hoßkirch, Außenbereiche bilden im Osten Hüttenreute und im Westen das Kieswerk Müller Ostrach. Bereits zur Antragstellung mussten zahlreiche Untersuchungen verschiedener Fachbereiche vorgelegt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass weite Teile des geplanten Kiesabbaugebietes in der Wasserschutzzone IIIB liegen, in der Grund- und Trinkwasserschutz absolute Priorität haben. Die Unterlagen mussten öffentlich ausgelegt werden und Fachbehörden, Gemeinden und auch Bürger wurden aufgefordert schriftlich Stellungnahmen abzugeben. Im Anschluss wurde die "raumordnerische Beurteilung" abgegeben, in der zusätzliche Untersuchungen und Auflagen festgelegt wurden. Darüber wurde in einer Gemeinderatsitzung informiert und die UL veranstaltete einen Informationsabend, an dem die Ausarbeitungen erläutert wurden. Neben vielen Details war die Kernaussage, dass Firmen bei weiteren Genehmigungsverfahren den Nachweis erbringen müssen, dass es durch den Abbau nicht zur Beeinträchtigung des Grundwassers oder der Trinkwasserversorgung kommen kann. In diesem Zusammenhang laufen weitere hydrogeologische Untersuchungen, die zur Beurteilung benötigt werden. Über die Ergebnisse wurde in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung informiert.

Um den Kiesabbau landkreisweit planen zu können, werden Flächennutzungspläne zugrundegelegt. In den Flächennutzungsplänen legt die Gemeinde – wie der Name schon sagt – die Nutzung der Flächen fest. Sie kann also von vornherein bestimmen, welche Flächen für Landwirtschaft, Forst, Kiesabbau ... zur Verfügung stehen sollen. Der Flächennutzungsplan ist vor dem Verwaltungsgericht aussagekräftig.

In den vergangenen Jahren stellte die UL mehrere Anträge endlich die sogenannten „weißen Flächen“ zu überarbeiten. In der Sitzung vom 17.09.01 wurde die Ausarbeitung in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt mehrheitlich beschlossen. Auf einer Klausurtagung des Gemeinderates im Frühjahr 2008 wurde ausführlich zum Flächennutzungsplan getagt, die Verwaltung ist mit der Ausarbeitung beschäftigt.

Im  August 2008 wurde ein Antrag an die Gemeinde Ostrach um Genehmigung auf Konzessionverlängerung, sowie die Erweiterung einer bestehenden Kiesabbaustätte im Wagenhart in Richtung Norden und Westen gestellt. Das Konsortium der Antragsteller besteht wie in der ursprünglichen Struktur nicht mehr. Dies hat zur Folge, dass nun Teilanträge genehmigt werden müssen. Von der jetzt beantragten Fläche sind bereits 52 ha genehmigt, davon 16 ha noch nicht vom Abbau erfasst. Der Neuantrag betrifft Flächen, die bereits Bestandteil des Raumordnungsverfahren 1997 und der Verlängerung von 2002 waren. Damals wurden sie als Kernbereich West und Nord bezeichnet. Die jetzt beantragte Fläche reduziert sich von ursprünglich 63,6 h auf 45,6 ha. Geplant ist der Abbau im Trockenabbauverfahren und auf zwei Teilflächen von 9 und 10 ha im Nassabbauverfahren. Die Antragsunterlagen - 2 umfangreiche Ordner - lagen auf der Gemeinde zur Einsicht aus. Die Bürger konnten Einsicht nehmen und falls Bedenken oder Anregungen vorliegen, diese auch schriftlich beim Landratsamt einreichen. Der Gemeinderat Ostrach hat in einer Sitzung des Technischen Ausschusses am 29.09.2008 und in einer Gemeinderatssitzung am 10.11.2008 darüber beraten. Von der Gemeinde wurde eine Stellungnahme abgegeben, die mehrheitlich vom Gemeinderat beschlossen wurde. Wir haben weitergehende Bedenken und haben eine eigene Stellungnahme formuliert, die nachfolgend beigefügt wird. Insbesondere lehnen wir eine nachfolgende Freizeitnutzung ab, die im gemeindlichen Gutachten eingearbeitet war. Das Einvernehmen zum Kiesabbau wurde einstimmig hergestellt.


Stellungnahme der UL zum Antrag Verlängerung und Erweiterung Kiesabbau Wagenhart


Grundaussage:

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Festlegungen des Raumordnungsverfahrens weiterhin Gültigkeit haben.

Abbau, Wasser, Verkehr

Aus den Antragsunterlagen geht hervor, dass das gewonnene Material aus dem Wagenhart bis zum Jahr 2016 in Jettkofen aufbereitet werden soll. Im Rahmen unserer Stellungnahme zum „Verlängerungsantrag Kiesabbau Jettkofen“ aus dem Jahre 2006 hatten wir bereits angefragt, ob in die damalige Antragsstellung die künftigen Zahlen – bedeutet die jetzt beantragten Flächen der Konzessionsverlängerung, sowie die anfallenden Abbaumengen der Erweiterungsflächen - in die Berechnungen der Antragsunterlagen eingeflossen waren. Entscheidende Kriterien bilden hierbei die Brauchwasserentnahme, die Größe der Absatzbecken, sowie die Verkehrsströme.

Frage

Waren die jetzt beantragten Flächen – sowohl Konzessionsverlängerung als auch die Erweiterungsflächen Wagenhart – bereits Grundlage zur Genehmigung „Verlängerungsantrag Kiesabbau Jettkofen 2006“?
Sollte das nicht der Fall sein, müsste dann im Bereich „Kiesabbau Jettkofen“ eine Anpassung erfolgen?

Abbau

Die Trockenabbaubasis wird in den Unterlagen mit grundsätzlich 2 m über MHW – mittleren Hochwasserstand festgelegt.

 Stellungnahme

Wir möchten die Trockenabbaubasis gemäß der gängigen Praxis auf 2 m über HHW – Grundwasserhöchststand festgelegt haben, da aus den Antragsunterlagen extreme Grundwasserstandsschwankungen von plus/minus 0,35 – 1,20 m hervorgehen.

In den Antragsunterlagen wird an einer Stelle von einer Wiederauffüllung im Nassabbaubereich gesprochen (UVU). An anderer Stelle nur von einer Wiederauffüllung oberhalb der Trockenabbaubasis (technischer Teil allgemein verständliche Zusammenfassung).

Frage

Was hat Gültigkeit? Sollten sich im Antrag missverständliche Angaben befinden, bitten wir um Korrektur.

Stellungnahme

Generell soll nur mit ortsbündigem Material und nur oberhalb der Trockenabbaubasis aufgefüllt werden.

In den Empfehlung zum ROV Wagenhart wurde schriftlich fixiert, dass eine hydraulische Verbindung zwischen den Abbaugebieten Nord und Mitte gewährleistet sein soll.

Frage

Ist dies durch die veränderte Anlage der beiden Nassabbaustellen so gewährleistet?

 Stellungnahme

Wie in den vergangenen Jahren lehnen wir einen Nassabbau in WSG III b ab.

Rekultivierung

Stellungnahme

Wie in den vorliegenden Antragsunterlagen festgelegt, soll eine zukünftige Freizeitnutzung der Baggerseen ausgeschlossen werden (Vorrangnutzung Naturschutz).
Fischereilich soll nur eine extensive Nutzung möglich sein.

Verkehr

Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Gemeindeverbindungsweg nach Tafertsweiler bzw. Oberweiler nach fortgeschrittenem Abbau erst 2019 verlegt werden soll. Bei den Stellungnahmen, die im Zusammenhang des Raumordnungsverfahrens Wagenhart abgegeben wurden, war die Grundaussage, dass sofort mit Beginn einer erhöhten Abbautätigkeit im Wagenhart der Weg verlegt werden muss.

Stellungnahme

Wir bitten, dass die Verlegung des Gemeindeverbindungsweges schnellstmöglich wie vereinbart – und nicht erst 2019 - erfolgt, um die Ortschaft Tafertsweiler verkehrsbedingt zu entlasten.
In den Unterlagen fehlt auch die grundsätzliche Aussage, dass der Verkehrsabfluss dann auf die „Entlastungsstraße Ostrach“ erfolgen muss. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Wir bitten dies, so in die Genehmigungsunterlagen einfließen zu lassen.

Bezüglich der Bahnverladung stellen wir fest, dass durch das Zusammenbrechen des Konsortiums im Wagenhart jetzt nur noch ein Antragsteller einen Abbauantrag stellt. Ein Bahntransport ist wirtschaftlich somit nicht realisierbar. Trotz jahrelanger Bemühungen seitens der Antragsteller, den betroffenen Gemeinden und Bürgerinitiativen konnten keine wirtschaftlich machbaren Gegebenheiten geschaffen werden. Wir haben nun die Situation, dass auch bei Folgeanträgen im Wagenhart immer nur eine Firma Antragsteller sein wird. Eine Bahnverladung wird nach heutiger Sicht auch in Zukunft kaum mehr realisierbar sein.  Gefordert wird in diesem Zusammenhang immer eine politische Entscheidungsgrundlage. Wir bedauern es sehr, das wir als Gemeinderäte der Situation machtlos gegenüber stehen und keinen Handlungsspielraum mehr sehen.

 

Sabine Essl            Dr. Angela Feuerstein-Bootz         Caren Braun         Reinhold Hafner

 
Wenn Sie noch Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Aktualisiert ( Montag, 24. November 2008 um 14:17 )
 
 

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