Kiesabbau Ostrach PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 06. April 2008 um 14:46

Vortrag Mittwoch, den 28.04.2004

Referent Hr. Dr. Bernhard Kling – OMK Oberschwaben Moräne-Kies GmbH & Co.KG

Nach einer kurzen Begrüßung stellte Herr Dr. Kling kurz die Gesellschaft „OMK“ vor: Es handelt sich um eine Interessenvertretung mehrerer Kies- und Sandfirmen. Mehrere Abbaubereiche sollen technisch koordiniert werden, ohne dass dabei die Eigenständigkeit der einzelnen Firmen aufgegeben werden sollen. Ziel ist es den Vertrieb zu koordinieren und damit Wegstrecken zu optimieren. Herr Dr. Kling ist in diesem Bereich für die Technik zuständig, ein weiterer Mitarbeiter für die Finanzen. Der Firmensitz befindet sich in Sigmaringen.

Stichwortartig war der Vortrag von Herrn Dr. Kling aufgebaut:

Wie viel: Bedarf/Kopf/Jahr: 325 t
anhand eines Kegels verdeutlicht: 12,5 m Durchmesser bei einer Höhe von 4,5m

Wofür: Hoch-Tiefbau 53%, Wohnbau 21 %, Gewerbebau 23,6 %

Wo: Abbauschwerpunkt Baden-Württemberg im Jahr 2000 - 47 Mio. t
davon 26,3 Mio. am Oberrhein, 18,8 Mio. in Oberschwaben/Iller, 5 Mio. im Lkr. Sigmaringen

warum gerade hier? Standortgebundenheit. Ursache ist die letzte Eiszeit 70.-10.000 Jahre vor unserer Zeit. Beim Kies handelt es sich um Gletscherablagerungen, die beim Abschmelzen des Gletscher entlang der Endmoräne entstanden sind.

Bodennutzung laut statistischem Bundesamt Wiesbaden vom Jahre 2001:
46,8% Land, 38% Wald, 13,2 % Verkehr und Siedlung, 1% Wasser,
0,2% Rohstoffgewinnung 0,8% Sonstige

Frage Folgenutzung
Eine Flächennutzung wird immer konkurrierend mit anderen Nutzungsmöglichkeiten sein - Naturschutz, wirtschaftliche Konkurrenz (Landwirtschaft, Forst) Grundwasser.

gesetzliche Grundlage Planungsinstrumente

Bund: Raumordnungsgesetz: Im Vordergrund steht die Nachhaltigkeit und andere vorhandene Planungsgrundsätze

Definition von Nachhaltigkeit: Bedürfnisbefriedigung jetziger Generation darf nicht auf Kosten folgender geschehen.

Land BW: Landesplanungsgesetz hier werden die Zuständigkeiten festgelegt

Wirtschaftsministerium Baden Württemberg: Landesentwicklungsplan

Regionalverbände: Regionalplan Bodensee-Oberschwaben wägen Nutzungsbedürfnisse ab und und teilen Boden ein

Gemeinden: Flächennutzungsplan können aufgrund ihrer Bedürfnisse und Entwicklungsvisionen die Nutzungen der Flächen definieren

Regionalplan: LRA, Gemeinde, Vereine, Verbände, Körperschaften sind beim Aufstellen des Regionalplan beteiligt. Dabei fließen oben genannte Planungen mit ein und werden berücksichtigt, Entwurf wird geprüft und dann beschlossen. Beispielsweise wurde 2003 der Teilregionalplan „oberflächennaher Rohstoffe“ vom Wirtschaftsministerium verabschiedet. In diesem Plan müssen Bereiche nach dem Rohstoffsicherungskonzept und dem Landesplanungsgesetz ausgewiesen werden:

A schutzbedürftige Bereiche für Abbau oberflächennaher Rohstoffe das bedeutet, dass diese Flächen für den Abbau bestimmt sind.

B schutzbedürftige Bereiche zur Sicherung von Abbauflächen, das heißt hier wird nicht abgebaut, aber die Flächen dürfen auch keiner anderen Nutzung zugeführt werden um sicherzustellen, dass sie zu späteren Zeiten dem Kiesabbau zur Verfügung stehen.

Diese Festlegung gilt für 15 Jahre.

Problematik: Standortgebundenheit und die Endlichkeit der Rohstoffe. Zum einen muss die betriebliche Rohstoffsicherung gewährleistet werden. Der Konflikt entsteht aufgrund der dezentralen Lage. Wenn wir geringere Transportwege bevorzugen, findet sich häufig geringeres Vorkommen. Hinzu kommt, dass auch die überregionale Versorgung gewährleistet werden muss. So liegt der tatsächliche Bedarf des LKR SIG bei ca. 1 Mio. t Sand und Kies. Abgebaut werden aber 5 Mio. t zur Belieferung in den Bodenseekreis, Ravensburg und nördlichere Gebiete.

Folgenutzungsmöglichkeiten Regionalpläne stimmen die Belange aller Nutzung ab und werden auf 12 Jahre angelegt.

Verfahrensablauf zur Erlangung einer Nassabbaugenehmigung

> 10 ha wird ein Raumordnungsverfahren – ROV - erforderlich. Diese sollen zukünftig mit der Aufstellung des Regionalplan verknüpft werden.

  1. Antragsteller stellt Antrag an Regierungspräsidium (in unserem Fall Tübingen). Es folgt ein Scopingtermin bei dem die Fachbehörden, Verbände ... angehört werden, ob überhaupt ein ROV eingeleitet wird. Das ROV wird eingeleitet. Der Auftragsteller beauftragt ein Planungsbüro mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung UVU. Diese Untersuchungen werden der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange ... vorgelegt – Stellungnahmen, Belange fließen ein und bilden die Grundlage für den Untersuchungsrahmen der im Planfeststellungsverfahren festgelegt wird.
  2. Planfeststellungsverfahren Antragsteller stellt den Antrag beim Landratsamt LRA (Sigmaringen). Das LRA setzt einen Scopingtermin an, bei dem der Untersuchungsrahmen festgelegt wird. Ein Planungsbüro wird mit der Umweltverträglichkeitsprüfung beauftragt. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf das Grundwasser, Flora und Fauna, Transportwege, Lärm- Staubbelastungen ... gelegt. Im Anschluss wird wieder die Öffentlichkeit und die Fachbehörden um Stellungnahmen gebeten und fließen bei der Genehmigung durch das LRA ein. Die Beschlüsse sind zeitlich begrenzt auf 5 Jahre, können aber verlängert werden.

Firma Müller Ostrach - Abbau seit 30-er Jahren

Beim Trockenabbau ist das Grundwasser nicht betroffen, beim Nassabbau werden Kiesschichten durch die das Grundwasser fließt geöffnet. Die Gefährdung des Trinkwassers ist dadurch gegeben. Dies ist der Grund für den höheren Aufwand bei den Genehmigungsverfahren.

Die Kiesgewinnung erfolgt im Trockenabbau mit Radladern, im Nassabbau mit Baggern und Förderbändern. Das Rohmaterial wird aufbereitet, gewaschen – wobei ein zusätzlicher Bedarf an Waschwasser entsteht. Große Steine „Wacken“ werden gebrochen und zu Splitten verkleinert. Diese werden zur Asphaltherstellung benötigt. Die Bevorratung erfolgt in Silos und auf Halden. Im Bereich vom Kiesabbau ist nur ein saisonaler Betrieb möglich. Bei Frost und Schnee in den Monaten Dezember - März stehen die Produktionsanlagen still. Daher ist die Bevorratung nötig, die aber auch durch die Sortimentvielfalt begründet ist. Laut Regionalplan soll der Transport von Kies grundsätzlich über die Bahn erfolgen. Das wird auch grundsätzlich von der Kiesindustrie bejaht. Grundsätzlich müssen aber die Gleise vorhanden sein und eine Wirtschaftlichkeit gewährleistet sein. Die OMK verlädt auch über Bahn: Schwackenreute - Schömberg. In diesem Fall besitzt der Endabnehmer auch einen Gleisanschluss. Auch im „Wagenhart“ wird Bahntransport gefordert „wenn wirtschaftlich machbar“. Im Bereich des Kieswerk Müller erfolgt der Transport über LKW auf die Entlastungsstrasse. Ein Abnehmer hat sein Werk direkt auf dem Betriebsgelände – die Asphaltmischanlage und das Betonwerk. Richtung Pfullendorf fehlt die Verbindung als Ortsumfahrung - hier ist die Gemeinde gefordert

Ostrach-Jettkofen II Erweiterung 19,2 ha Trockenabbau, dann Nassabbau von 9 ha. Die Genehmigung erfolgt als ROV zusammen mit dem Großprojekt Wagenhart. Für den Wagenhart können keine Aussage gemacht werden wann der Abbau beginnt. Daher wurde der Bereich Ostrach Kieswerk Müller vorab zur Genehmigung überplant. Die Fläche befindet sich im Wasserschutzgebiet III, indem grundsätzlich kein Abbau möglich ist. Einzelfallregelungen sind möglich aufgrund hydrogeologischer Gutachten. Diese Gutachten wurden erstellt und entsprechende Maßnahmen zur Umleitung des Grundwasserleiters vorgenommen um eine Trinkwassergefährdung zu vermeiden. Dadurch konnte aktuell eine Genehmigung erzielt werden. Im Bereich der Rekultivierung wurde ein Gesamtkonzept gefordert. Sie soll naturnah sein und keine Freizeitaktivitäten zulassen. Böschungen werden der Natur überlassen Feuchtbiotope entstehen, Rohkiesflächen bilden Sukzessionsflächen, das heißt sie werden der Natur überlassen also nicht bepflanzt oder ähnliches. Landwirtschaftlich nutzbare Flächen können nur extensiv genutzt werden, das bedeutet ohne Düngung..., ein Fußwanderweg soll rund um den See entstehen. Ausdrücklich entstehen keine Badeseen.

Kiesbaggerei Weimar seit 60-er Jahren 50 ha Nassabbau Jettkofen

Parallel zu dem Nassabbau in Jettkofen wird ein Trockenabbau im Wagenhart seit den 80er Jahren betrieben da Materialzufuhr nötig ist. Dies führt zwangsläufig zu einer Verkehrsbelastung. Die Kiesbaggerei Jettkofen wird nicht erweitert, da es naturschutzrechtlich und wasserrechtlich nicht möglich ist. Die Folgenutzung ist die Fischerei und ein See wurde als Badesee an die Gemeinde Ostrach übertragen zur regional begrenzten Nutzung.

Ökologie - Ökonomie- soziale Belange

65 Beschäftigte aus der Region arbeiten bei der Firma Müller, die immer offen arbeitet und einlädt zu Besichtigungen. Damit schloss Herr Dr. Kling seinen Vortrag und stand für Fragen zur Verfügung.

Diskussion

  • Nachhaltigkeit Im Bereich vom Forst darf soviel genutzt werden, wie auch nachwächst, Rohstoffe wachsen nicht nach. Die Firmen sind aufgefordert neuere Möglichkeiten und Vorraussetzungen zu schaffen für andere Nutzungsmöglichkeiten
  • Nachfrage Ochsenbach Firma Senn keine Aussagen, da die Firma nicht Mitglied der OMK ist. Wagenhart kein Planfeststellungsverfahren, da im Moment die Produktionszahlen einen Rückgang im zweistelligen Bereich verzeichnen, der Bedarf reduziert ist und Investitionen im Moment nicht getätigt werden können Der Raumordnungsbeschluss wurde verlängert.
  • Zeitrahmen bis wann Firma Müller abbaut? 2025 wird Nassabbau beendet sein. Es gibt dann keine weiteren Erweiterungsmöglichkeiten, das Werk wird demontiert. Bahnverladung Man spricht von einer Rentabilität pro Station/Jahr 800 Waggons. Die „Kieswerke drücken sich“ wird beantwortet mit mangelnder Flexibilität des Bahntransportes und zudem sei die Bahnverladung eine politische Entscheidung.
  • Folgenutzung warum keine Freizeitnutzung? Der Grund liegt im Grundwasserschutz und Naturschutz.
  • Rekultivierungsmaßnahmen im Bereich der Forstwirtschaft wird davon ausgegangen, dass die Flächen erst nach ca. 50-100 Jahren ähnlich genutzt werden können.

Die Unabhängige Liste UL Ostrach bedankt sich herzlich für diesen Vortrag. Bereits vorher wurde mit dem Kieswerk Müller vereinbart, dass bei Interesse im Sommer eine Besichtigung der Rekultivierungsmaßnahmen erfolgen wird.

Bericht SZ 05.05.2004 - Herr Spendel - Ein kostbarer Rohstoff für viele Menschen

Ostrach (rsp) Die Unabhängige Liste (UL) Ostrach lud zu einem Informationsabend über den Kiesabbau ein. Leider kamen nur wenige.

Manche Mitbürger haben wohl erwartet, einseitig mit Argumenten der Gegner des Kiesabbaus konfrontiert zu werden. Dies traf aber nicht zu. Der Referent, Dr. Bernhard Kling machte im Sitzungssaal der Volksbank von Anfang an klar, dass er als Mitarbeiter der „Oberschwaben Moräne Kies“ die Interessen der Kiesabbauunternehmen vertreten würde.

Der Abend gestaltete sich zu einer informativen Wissensvermittlung, die eine gute Grundlage für weitere Pro- und Contra-Diskussionen war. Pro Kopf der Bevölkerung Deutschlands werden im Jahr 325 Tonnen Kies benötigt. Kein anderer Rohstoff wird in einer solchen Menge abgebaut. 53 Prozent der Kiese gehen in den öffentlichen Hoch- und Tiefbau, 21 Prozent in den „Häuslebau“. Im Kreis Sigmaringen werden jährlich fünf Millionen Tonnen Kies abgebaut. Dies übersteigt bei weitem den Verbrauch in der Region. Die Natur hat aber nun mal das Material vor unsere Haustür geschüttet, sodass auch aus den oberschwäbischen Vorkommen andere Regionen ihren Kiesbedarf befriedigen müssen. Auch wenn die Kiesabbauflächen um Ostrach größer sind, sind nur 0,2 Prozent der Fläche des Landes von der Rohstoffgewinnung betroffen. Nach den statistischen Zahlen ging Dr. Kling auf das komplizierte Genehmigungsverfahren für die Gewinnung von Kies ein. Kein Abbau ohne Umweltverträglichkeitsstudie, die stets den Verbänden, Betroffenen und der Öffentlichkeit zu möglichen Einsprüchen vorgelegt wird. Der Unterschied zwischen den zwei Abbauarten, Trocken- und Nassabbau, liegt im möglichen Einfluss auf das Grundwasser. Nur, wenn vom Nassabbau keinerlei Schädigung des Trinkwassers zu befürchten ist – dies muss mit eingehenden hydrologischen Gutachten belegt werden - kann ein Nassabbau erfolgen. Stets ist das Prinzip der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

Nicht nur Ökologie, sondern auch Ökonomie und soziale Belange fließen in die Bewertung ein. Dem Vortrag schloss sich eine Diskussion mit Fragen zur Rekultivierung und zum Transport des Rohstoffes Kies an.

Kiesabbauantrag Firma Müller 2003

Aktuell wurde in der Gemeinderatsitzung am Montag, den 13.10.2003 ein neuer Kiesabbauantrag der Firma Müller beraten. Die Fläche liegt im sogenannten „Außenbereich West“ zwischen der Gunzenhauser Straße am Waldbereich Wagenhart und der Ortsbebauung Ostrach. Die Größe beträgt 19.2 ha, davon wurden bereits in der Vergangenheit 11,9 ha für Trockenabbau genehmigt. Die Erweiterungsfläche ist ca. 100m - max. 400m breit und 800m lang. Die Fläche liegt im Wasserschutzgebiet IIIb, direkt angrenzend an IIIa, die Entfernung zum Brunnen beträgt 1,6km. Der Abbau teilt sich vom Zeitablauf in 5 Abschnitte ein:

I ist abgeschlossen

II wird in ca. 0,5 Jahren beendet sein

III und IV maximal 8 Jahre

V im Nassabbau maximal 12 Jahre frühestens Beginn 2007

Vom abgebauten Material finden ca. 50% in der Region Verwendung, der Rest wird umliegend in die Räume Tuttlingen, Rottweil, Reutlingen, Tübingen, Stuttgart und Zollern-Albkreis transportiert.

Der Bahntransport des Materials ist aus unternehmerischer Sicht momentan nicht realisierbar.

Im Rekultivierungskonzept wird nördlich eine Wiederauffüllung der Mastinsel angestrebt, ein See sollen fischereilich genutzt werden, um den See soll in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ostrach ein Wanderweg entstehen. Für die Landwirtschaft sollen danach wieder extensiv zu nutzende Flächen zur Verfügung stehen. Ausführlich werden weitere Rekultivierungskonzepte beschrieben wie Sukzessionsflächen, Flachwasserzonen und Anpflanzungen … Die Rekultivierung soll frühestens 2025 beendet sein.

Die Unabhängige Liste Ostrach hat hierzu eine Stellungnahme im Gemeinderat vorgestellt und wird diese auch beim Landratsamt einreichen:

Stellungnahme Kiesabbauantrag Fa. Müller 2003 der UL – Unabhängige Liste Ostrach

Der beantragte Abbau befindet sich im Wasserschutzgebiet - WSG IIIa und b. Nach wie vor soll laut Entwurf des Kiesabbaumerkblattes in diesen Bereichen kein Nassabbau stattfinden. Grundsätzlich teilen wir diese Auffassung und lehnen Nassabbau in WSG IIIa und b ab.

Die Fa. Müller hat aber vor Jahren eine Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium Tübingen erhalten und daraufhin umfangreiche hydrogeologische Untersuchungen veranlasst. Mithilfe eines Dammsystems soll eine Anströmung – und damit Gefährdung - der Trinkwasserfassung Jettkofen - auch aus dem Bereich Wagenhart - umgangen werden. Wir gehen davon aus, dass es sich um eine Einzelfallregelung handelt.

Bezüglich der Trockenabbausohle werden innerhalb der Unterlagen 603 m ü NN, 2 m über Grundwasserhöchststand, oder Abbausohle 603 m ü NN ansteigend auf 607 m ü NN angegeben. Wir gehen davon aus, dass Trockenabbau gemäß der Grundlagen immer nur bis 2 m über dem höchstbekannten Grundwasserstand erfolgen kann und fordern die Einhaltung dieser Bestimmungen.

Bezüglich der Grundwasserkontrolle gehen wir davon aus, dass die Monitoringgrundlagen festgelegt sind und die kontinuierliche Abbauüberwachung durch das LRA Sigmaringen erfolgt.

Im Bereich der Altablagerung „Saustock“ kam es durch enorm gestiegene Grundwasserstände im Januar/Februar 2003 zu „maximal hinnehmbaren“ Grundwasserständen von 600 m ü NN. Eine Grundwassermessstelle befindet sich in diesem Bereich und wir gehen davon aus, dass diese kontinuierlich bemessen wird.

Die Seen sind in Überlaufbauweise angeordnet. Um einer Vernässung vorzubeugen, schlagen wir zusätzlich vor, eine maximale Wasserspiegellage der Seen festzulegen und über Monitoring zu kontrollieren und einzuhalten.

Zur Rekultivierung sind Fremdmassen erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass das Wiederverfüllungsgut durch das LRA nur stichprobenartig kontrolliert werden kann. Die Fremdmassen werden in dieser Höhe erforderlich, um das Entstehen einer erneuten Mastinsel zu vermeiden. Um den Eintrag von Fremdmaterial so gering wie möglich zu halten, soll unserer Ansicht nach auf eine Anfüllung in diesem Ausmaß verzichtet werden. Es darf zur Wiederverfüllung nur geogener Erdaushub aus dem Kreis Sigmaringen verwendet werden. Zusätzlich soll einmal jährlich eine Bodenbeprobung stattfinden. Aufgrund der langjährigen positiven Firmenpolitik der Fa. Müller im Bereich der Eingriffsminimierung vertrauen wir zudem auf ordnungsgemäße Praktiken.

In den Unterlagen wird der Bahntransport unter Angaben von Gründen als nicht realisierbar abgelehnt. Auch wenn unternehmerische Aspekte respektiert werden, muss die politische Schiene alles versuchen, um einen Bahntransport weiterhin zu realisieren. Das förmliche Verfahren zur Stilllegung der genannten Strecke ist noch nicht erfolgt.

Die Maßnahmenvorschläge des Untersuchungsunternehmens Dörr sind als bindend anzusehen.

Im Bereich des Ostrachsees werden in den Unterlagen auffällige Nitratwerte bemessen. Wir regen an, dass unabhängig des vorliegenden Kiesabbauantrages alle zuständigen Fachbehörden weitere Überlegungen und Maßnahmen zur Senkung der Nitratwerte vorschlagen und realisieren.

Aktualisiert ( Sonntag, 06. April 2008 um 15:13 )
 
 

Wer ist online?

Wir haben 1 Gast online